Heilpädagogische
Förderung 0-6 Jahre
FrühförderungIndividuelle Förderung von klein auf
Eine heilpädagogische Frühförderung wendet sich an Familien mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren, deren Entwicklung verzögert verläuft.
Je nach Wunsch und Bedarf findet die heilpädagogische Arbeit in der Familie des Kindes und/oder in der jeweiligen Kindertagesstätte statt.
Wir betrachten Ihr Kind als Ganzes und unterstützen es durch unterschiedliche Methoden in seiner persönlichen Entwicklung. Wir besprechen mit Ihnen die Ziele und die Möglichkeiten der Entwicklung, wie wir Ihr Kind fördern sowie wann und wo diese Förderung stattfindet.
- Ist ihr Kind zu früh geboren?
- Traut sich Ihr Kind nichts zu oder kann es keine Gefahren abschätzen?
- Verträgt sich ihr Kind nicht mit anderen Kindern, kann es nicht allein spielen?
- Ist es sehr ruhig, lebhaft oder oft traurig?
- Kann Ihr Kind nicht richtig zuhören und ist es nicht lange aufmerksam?
- Hat Ihr Kind eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung?
- Ist es in unterschiedlichen Entwicklungsbereichen nicht altersgemäß entwickelt?
Im Sozialgesetzbuch [ SGB VIII - Teilnahme und Teilhabe seelisch behinderter Menschen - + SGB XII - Teilnahme und Teilhabe körperlich und geistig behinderter Menschen ] ist die Heilpädagogische Förderung geregelt. Gern begleiten wir die Eltern in der Beantragung und weiteren Durchführung der Maßnahme.
Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen, ist eine Kostenübernahme nach den bestehenden Gesetzesvorlagen im Sozialgesetzbuch [ SGB XII ] oder dem Jugendhilfegesetz [SGB VIII ] durch öffentliche Stellen möglich.
Von den zuständigen Leistungsträgern werden dann in der Regel die Kosten für die Fördermaßnahmen übernommen.